17.06.2019 - 8 Beschluss über die Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 17.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau von der Aa. Frau von der Aa erläutert den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
Frau Richter hat Fragen zu § 4 (1) Einreichen von Angelegenheiten mindestens 2 Wochen vor einer Sitzung. Die Ladungsfrist ist aber eine Woche. Woher soll der Gemeindevertreter denn 2 Wochen vorher wissen, dass eine Sitzung ist. Frau von der Aa erläutert, dass es einen Sitzungsplan gibt, aus dem die Termine für die Sitzungen hervor gehen. Damit eine Angelegenheit auch auf die Tagesordnung kommen kann, muss sie 2 Wochen vor der Sitzung bekannt sein. Rechnet man die Ladungsfrist von sieben Tagen zuzüglich dem Postversand von ca. 3 Tagen und die für die Erstellung und Abstimmung der Tagesordnung sowie der dazugehörigen Unterlagen ist der Zeitraum von 2 Wochen nötig und durch den festgelegten Sitzungskalender auch möglich.
Frau Richter weist darauf hin, dass die Redezeit in § 7 begrenzt werden muss (3 Minuten). Die Regelung ist auf Hinweis von Frau von der Aa in § 7 (4) enthalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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