29.01.2025 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 11. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Mietvertrag über die öffentliche Nutzung einer Toilette
  • Ablehnung des Antrages auf Verlegung einer privaten Abwasserleitung von einer Kleinkläranlage auf ein öffentliches Straßenflurstück
  • Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Instandsetzung der Regenwasserleitung in Schwarbe

 

Eine nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fand nicht statt.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden keine Entscheidungen getroffen.