26.03.2025 - 6.2 Zuweisung einer Sonderaufgabe "First Responder"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 26.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Neben der regulären Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben nach Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen möchten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Altenkirchen eine zusätzliche Einheit, eine sogenannte „First-Responder-Einheit“ bilden, die spezielle Aufgaben übernehmen. Üblich sind hier Aufgaben im Rettungsdienstbereich. Damit eine versicherte Tätigkeit vorliegt, die durch die Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK) abgedeckt ist, muss die Gemeindevertretung diesbezüglich eine Entscheidung treffen. Die First Responder Ausbildung sollten mindestens 3 bis 5 Kameraden absolvieren, damit immer einer der Kameraden verfügbar ist. Wie hoch die Kosten für die Ausbildung, Ausstattung und Folgekosten sind, steht noch nicht fest. Zudem müssen personell durch die Kameraden der FFw Altenkirchen die 3. Pflichtaufgaben der Gemeinde Altenkirchen sichergestellt werden: 1. der allgemeine Brandschutz in der Gemeinde Altenkirchen, 2. den Katastrophenschutz mit 2. Fahrzeugen zu besetzen und 3. die Drehleiter zu besetzen.
Herr Reken und Herr Schröder erläutern die Beschlussvorlage und den Hintergrund,
