24.09.2025 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 02. Juli 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Billigung der Eilentscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB

 

Eine nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fand nicht statt.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden folgende Entscheidungen getroffen:

  • Arbeitsbekleidung für Gemeindearbeiter
  • Arbeitsschuhe für Gemeindearbeiter
  • Schild Tourismus-Information Altenkirchen

 

Herr Reken stellt die beiden Gemeindearbeiter der Gemeinde Altenkirchen vor, die seit dem 01.07.2025 beschäftigt werden.

 

Bezüglich der Altkleidercontainer hat sich die Firma nicht weiter geregt. Es gibt keine neuen  Informationen.

 

Bei der Gartenanlage erfolgt die Abwasser- und Wasserentsorgung durch abflusslose Gruben, welche durch den ZWAR entleert werden.

 

Das einstürzende Haus „Am Teich“ wurde an das Bau- und Ordnungsamt des Landkreises weitergeleitet.

 

Ein Parkscheinautomat für den Parkplatz „Am Märchenwald“ würde 7.500 Euro kosten. Die Kostenschätzung für die Wiederherstellung des Parkplatzes beträgt ca. 20.000 Euro.

 

Das Schild in Richtung Campingplatz wurde erfolgreich versetzt. Die Anwohner berichten, das deutlich weniger Wohnmobile bei Ihnen vorbeifahren.

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