24.09.2025 - 6.4 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 24.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Sylvana Hoppe
- Beschluss:
- verwiesen
Protokoll
Die Neue Straße in Altenkirchen ist eine Durchfahrtsstraße zum Kap Arkona.
An dieser Straße befinden sich auf der einen Seite die regionale Schule und gegenüber
ein Wohngebiet.
Die Schülerinnen und Schüler müssen die Straße überqueren um zur Turnhalle und zum Sportplatz zu gelangen. Die zeitliche Begrenzung trägt dazu bei, die Sicherheit für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (in diesem Bereich befindet sich auch eine Bushaltestelle) zu erhöhen, die sich in diesem Zeitraum vermehrt im öffentlichen Raum aufhalten. Die Begrenzung kann dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu regulieren und Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern zu minimieren.
Herr Reken berichtet, dass die Straßenverkehrsbehörde eine neue Messung haben wollte, welche nach Auskunft des Amtes 2.500 bis 3.000 Euro kostet.
Herr Scheibe führt an, dass es von den Gegebenheiten gar nicht möglich ist einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Die 30er Zone soll ohne Zeitbegrenzung sein.
Die Beschlussvorlage wird einstimmig in den Bauausschuss verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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414,5 kB
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