24.09.2025 - 6.1 Entwurf der Satzung zum Schutz des Baumbestande...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die bestehende Baumschutzsatzung ist bereits über 20 Jahre alt. Es ist daher sinnvoll, die Satzung zu erneuern, um sie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

Des Weiteren sollten im gesamten Amtsgebiet einheitliche Regelungen für den Baumschutz gelten, um eine Gleichbehandlung in allen Gemeinden zu erreichen.

 

Durch die Erneuerung kann sichergestellt werden, dass der Baumschutz weiterhin effektiv gewährleistet ist und die Umsetzung und Kontrolle künftig einfacher erfolgen kann.

 

Aufgrund der Hinweise aus den Beratungen zum ersten Entwurf der Baumschutzsatzungen aus den Gemeinden werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

  1. Änderung:

Die Satzung verbietet in § 4 Abs. 2 Satz 1 schädigende Einwirkungen auf den Wurzelbereich geschützter Bäume. In § 4 Abs. 3 wurde ein sehr großer Bereich als Wurzelbereich bestimmt, was eine unzumutbare Nutzungseinschränkung für betroffene Grundstücke zur Folge hat. Ausnahmen könnten auf Antrag zugelassen werden, würden aber einen beachtlichen Mehraufwand für Betroffene und Gemeinden bedeuten. Auf diese Konkretisierung des Begriffes „Wurzelbereich“ kann verzichtet werden, wie in der vorherigen Satzung.

 

Empfehlung: Streichung § 4 Abs. 3

  1.                Änderung:

In § 8 Absatz 1 ist festgelegt, dass Ersatzpflanzungen mit standortgerechten, heimischen und langlebigen Laubbäumen (bei Laubbäumen entsprechend der beantragten Baumart) ausgeführt werden müssen, auch Obstbäume gelten als Ersatzpflanzung.

 

Empfehlung: Streichung der Klammer „(bei Laubbäumen entsprechend der beantragten Baumart)“

 

Dies ermöglicht eine größere Auswahl an Baumarten für die Ersatzpflanzungen, um den Baumbestand besser an die klimatischen Veränderungen und an die Örtlichkeit anpassen zu können.

  1. Änderung:

Redaktionelle Änderung: In § 3 Abs. 5 Streichung der Worte „dieser Satzung“.

 

Herr Reken spricht sich für eine einheitliche Satzung auf Wittow aus.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Altenkirchen beschließt die vorliegende Baumschutzsatzung

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=904&TOLFDNR=22666&selfaction=print