24.09.2025 - 6.2 Gewährung einer Provision in Höhe von 2 % für a...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen nutzt seit 2025 das Abrechnungs- und Verwaltungssystem (AVS) zur Ausgabe und Abrechnung von Jahreskurkarten, einschließlich Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung.

Zur Förderung der Nutzung und Akzeptanz des Systems sowie zur Motivation der beteiligten Leistungsträger (z. B. Vermieter, Ausgabestellen) wird vorgeschlagen, für jede über das AVS-System abgewickelte Transaktion eine Provision in Höhe von 2 % des jeweiligen Umsatzes zu gewähren.

 

Die entstehenden Kosten werden über die Einnahmen aus den Kurabgaben gegenfinanziert. Eine haushaltsrechtliche Deckung ist vorhanden.

 

Die Gemeinde Altenkirchen hat eine Vereinbarung mit der Gemeinde Dranske für das Regenbogencamp geschlossen. Dort sind die 2% bereits festgeschrieben.

Die Satzung soll zum 01.01.2026 geändert werden.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt:

  1. Für alle über das AVS-System abgewickelten Zahlungen und Abrechnungen wird eine Provision in Höhe von 2 % des Umsatzes an die jeweiligen Nutzer (z. B. Vermieter, Ausgabestellen) gewährt.
  2. Die Auszahlung der Provision erfolgt über die Abrechnung des AVS-Systems.
  3. Die Deckung erfolgt aus den Einnahmen der Kurabgabe.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen vertraglichen und technischen Anpassungen mit der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH vorzunehmen.
  5. Die Regelung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Altenkirchen ist entsprechend anzupassen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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