22.01.2025 - 6.2 Erteilung gemeindliches Einvernehmen gemäß § 24...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 22.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen, Kita, Jugend und Sport
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Träger der Kindertagesstätte „Küselwind“ hat mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen ab dem 01.12.2024 eine neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Die monatlichen Kosten für einen Krippenplatz werden in Höhe von 1.312,74 €, für einen Kindergartenplatz mit 691,34 € und für einen Hortplatz mit 376,18 € dargestellt.
Gemäß § 37 Kindertagesförderungsgesetz M-V beträgt der monatliche Gemeindeanteil 2024
191,25 € pro Kind. Ab 2025 sind 199,93 € pro Kind im Monat von der Gemeinde zu zahlen
(unabhängig von der Betreuungsart).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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