18.02.2025 - 6.1 Kultur- und Marketingplan 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Für Kultur- und Marketing wurden 62.000 € zur Haushaltsplanung der Gemeinde Putgarten vorgeschlagen. Davon sollen 6.000 € für die Kulturförderung bereitgestellt werden.
Die Mittel dazu sind aus den Einnahmen von Kur- und Fremdenverkehrsabgabe aufzubringen. Im Jahr 2024 wurden rund 63 TEUR Kurabgabe netto und 7.400 EUR Fremdenverkehrsabgabe eingenommen. Davon sind außer für Kultur und Marketing Aufwendungen für Kurkartenkontrolle, Kurabgabeabrechnungen (Kurkarten, Kosten AVS) und Badewasseruntersuchungen sowie Steuerberatungskosten abzudecken.

Der vorgelegte Entwurf geht von einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 49.400 € aus, was mit der Haushaltsplanung der Gemeinde konform ist.
 

Der Kultur- und Marketingplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 21. Januar 2025 durch den Geschäftsführer der TG Herrn Heinemann vorgestellt und beraten.

Der Tourismusausschuss war auch anwesend. Die Änderungen wurden aufgenommen

 

Die Weihnachtsfeier und das Dorffest sind nicht enthalten, weil diese aus Mitteln im Gemeindehaushalt finanziert werden. Es sind nur die touristischen Maßnahmen enthalten, die aus der Kurabgabe finanziert werden.

Frau Möbius liest für die anwesenden Einwohner den Veranstaltungsplan vor.

 

Die Kosten für das Dorffest sollten breiter verteilt werden; z.B. alle Gewerbetreibenden, Spenden.

 

Beim Überprüfen der Anlage wurde festgestellt, dass es einen Fehler gibt. Es handelt sich wahrscheinlich um einen Übertragungsfehler. Statt 50.400 Euro muss es 49.400 Euro heißen. Die Zahlen werden korrigiert.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt den als Anlage beigefügten Kultur- und
Marketingplan für das Jahr 2025.

Die Gemeinde bezuschusst das

Marketing mit 23.400 EUR und
Veranstaltungen mit 26.000 EUR

.insgesamt dann 49.400 Euro

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage