15.04.2025 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten vom 18. Februar 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Beschluss über Honorarleistungen zum Normenkontrollverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 "Schultzhof"
  • Verlängerung eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter
  • Änderung Pachtvertrag mit der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona vom 01.01.2023 über die Bunkeranlage und die Matrosenbaracke sowie die dazugehörigen Freiflächen
  • Ergänzung des Bewirtschaftungsvertrages mit der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona über die Matrosenbaracke sowie die dazugehörigen Freiflächen
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin – Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umnutzung Leuchtturmwärterhaus in einen Souvenirladen mit Büro und Personalaufenthaltsraum und Antrag auf Abweichung
  • Ersatz Leasingfahrzeug für den Geschäftsführer der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona
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  • Verlängerung eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter
  • Beschluss zum Entwurf des Erschließungsvertrages zur Realisierung einer Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Varnkevitz“
  • Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Vergabe der Beratungsleistungen in Bezug zur Gesamtfortschreibung des RREP Vorpommern 2024

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18. März 2025. wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer Künstlerwerkstatt
  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umnutzung Schinkelturm als Standesamt im EG mit Ausstellungsräumen in den Obergeschossen sowie Aussichtsplattform und Umnutzung Nebengebäude als Hochzeitsraum

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde im Berichtszeitraum keine Entscheidung getroffen:

 

Die Bürgermeisterin weist auf das Fischerfest in Vitt am 25.04.2025 hin.

 

Am 26.04.2025 findet die Gründungsveranstaltung für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Putgarten statt.

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