10.06.2025 - 6.1 Entwurf der Satzung zum Schutz des Baumbestande...

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Protokoll

Die bestehende Baumschutzsatzung hat ihre Gültigkeit von 20 Jahren bald überschritten. Es ist daher sinnvoll, diese Satzung zu erneuern, um sie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

Des Weiteren sollten im gesamten Amtsgebiet einheitliche Regelungen für den Baumschutz gelten. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar, warum in den unterschiedlichen Gemeinden teilweise starke Unterschiede, vor allem die Ersatzpflanzungen betreffend, bestehen. Einheitliche Vorschriften sorgen für mehr Transparenz und Fairness.

Durch die Erneuerung kann sichergestellt werden, dass der Baumschutz weiterhin effektiv gewährleistet ist und die Umsetzung und Kontrolle künftig einfacher erfolgen kann. 

 

Frau Kleingarn kann in der Satzung nicht finden, dass zukünftig Pappeln von Ersatzpflanzungen ausgenommen worden sind. Es müssen bei Fällung immer 2 Bäume als Ersatz gepflanzt werden, auch in Hausgärten und B-Plangebieten.

 

Frau Möbius informiert, dass bei Aufhebung der Satzung der Landkreis VR zuständig sein wird.

 

Nach längerer Diskussion wird darüber abgestimmt, die Beschlussvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen. Für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird um eine Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung gebeten mit Darstellung der erfolgten Änderungen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird in den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

0

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=937&TOLFDNR=21733&selfaction=print