14.10.2025 - 6.8 Grundsatzbeschluss über die mögliche Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat zum 01.06.2025 das Grundstück des Deutschen Wetterdienstes (Gemarkung Putgarten, Flur 3, Flurstück 70) zur Verwertung übernommen. Die Gemeinde Putgarten hat am 15.04.2025 beschlossen, das Grundstück nicht zu erwerben. Entsprechend soll es öffentlich angeboten werden.

 

Mit der aktuell im Bebauungsplan vorgegebenen Nutzung als Sondergebiet Meteorologie ist das Grundstück nach Aufgabe der Nutzung durch den Deutschen Wetterdienst nicht zu vermarkten. Die Gemeinde möchte einem länger währenden Leerstand entgegenwirken und hat mögliche Nutzungsarten erwogen. Es werden künftig Ferienwohnungen in Betracht gezogen.

 

Frau Heinemann erläutert, dass aus Ihrer Sicht kein Bedarf an weiteren Ferienwohnungen im Bereich Arkona besteht.

Frau Möbius erwidert, dass Sie hier keine weiten Möglichkeiten sieht, um das Gebäude zu verwerten bzw. zu erhalten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Putgarten beschließt, dass einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kap Arkona“ im Bereich des Sondergebietes Meteorologie unter den folgenden Bedingungen grundsätzlich zugestimmt wird:

 

- die Änderung betrifft die Nutzung Ferienwohnen

- der Eigentümer des Grundstücks stellt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes und trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens

- der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das anschließende Bauleitplanverfahren 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

4

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=940&TOLFDNR=23077&selfaction=print