07.05.2025 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 26. März 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Ablehnung Speiseeisverkauf mit wechselnden Standort

 

Eine nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fand nicht statt.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurden folgende Entscheidungen getroffen:

 

  • Arbeitsplatzausstattung Touristeninfo Link IT Systeme für 1.707,90 EUR
  • Handy und Mobilfunkvertrag Touristeninfo für 25,00 EUR/mtl. + 67,19 einmalig
  • Bestellung von Büromöbeln und einem Safe für das Büro der Tourismusinformation in einem Wert von 2.400 Euro netto

 

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