07.05.2025 - 5 Einwohnerfragestunde

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Protokoll

Es waren 1 Bürger und 1 Bürgerin anwesend.

 

Die Bürgerin erläutert, warum sie den Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für das Gebiet der Gemarkung Altenkirchen, Flur 2, Flurstücke 110, 116/2, 113, 114, 115, 100 und 102 zurückgezogen haben. Der Antrag bot nach ihrer Ansicht zu viel Interpretationsspielraum. Es handelt sich nicht um ein Spekulationsobjekt, sie möchten auf ihrem Grundstück nur selbst wohnen. Sie möchten sich noch einmal mit dem Bauausschuss abstimmen, wie sie zu ihrem Recht kommen können. Sie fragt, wie die Abstimmung vorgenommen werden soll?

 

Der Bürgermeister antwortet, dass der Bauausschuss in der Vorberatung empfohlen hat, den Beschluss ablehnend vorzubereiten. Es wurden zu viele Grundstücke im Antrag aufgeführt. Das Grundstück der Antragsteller bietet Platz für ca. 5 Baugrundstücke. Die Kostentragung muss ebenfalls klar geregelt werden. Im Antrag war formuliert, dass eine Kostentragung nur erfolgt, wenn Baurecht hergestellt wird. Das geht so nicht. Zunächst muss aber die Frage geklärt werden, will die Gemeinde dort überhaupt Baurecht schaffen? Der Grundsatzbeschluss löst noch keine Kosten aus. Nach einem positiven Grundsatzbeschluss wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Kostentragung regelt.

 

Herr Scheibe ergänzt, dass sich das Grundstück der Antragsteller im Außenbereich befindet und dass Baurecht nur durch eine Entwicklung durch die Gemeinde möglich werden wird. Also sollte man sich einigen, dann wird es sicherlich einen Weg geben. Es ist eine Bauleitplanung erforderlich.