02.07.2025 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 26. März 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Vergabe von Bauleistungen zur Instandsetzung der Strandabgänge (Holztreppen) im Regenbogencamp Dranske- Nonnevitz

Eine nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fand nicht statt.

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

Zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Gemeindearbeiter wurde Bekleidung, diverses Büromaterial etc. beschafft.

Die neuen Gemeindearbeiter sind seit dem 01.07.2025 tätig. Auf Bitten der Gemeindevertreter sollen sie zu einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.

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