02.07.2025 - 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Bürgermeister erläutert kurz die Prüfung durch den Ausschuss und das Jahresergebnis der Gemeinde.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Altenkirchen in der vorliegenden Fassung fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=982&TOLFDNR=21969&selfaction=print