02.07.2025 - 6.2 Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Alt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Altenkirchen hat auf seiner Sitzung am 11.06.2025 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2023 geprüft und empfiehlt die Entlastung der Bürgermeisterin.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Altenkirchen und entlastet die Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2023.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=982&TOLFDNR=21970&selfaction=print