02.07.2025 - 6.16 Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen hat am 09.03.2022 den Aufstellungsbeschluss Nr. 004.07.098/22 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16“Anbau an denkmalgeschützten Speicher Lanckensburg mit Umgriffsflächen“ gefasst. Auf Antrag der Vorhabenträger wurde am 29.01.2025 der Beschluss Nr. 004.08.031/25 zur Änderung und Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gefasst:

 

„1. Der bisher außerhalb des Geltungsbereiches des VEP und vBP Nr. 16 verbliebene Teil des Flurstücks 35, mithin der Grundstücksteil mit den baulichen Anlagen des denkmalgeschützten Speichers mit nördlichem Stallanbau wird in den erweiterten Geltungsbereich des vBP Nr. 16 einbezogen, wird aber nicht Bestandteil des VEP.

 

2. Die im o. a. Aufstellungsbeschluss (Anlage 1) formulierten Planziele werden wie folgt geändert und ergänzt: Innerhalb des gesamten Plangebietes, mithin im Geltungsbereich des VEP und im erweiterten Geltungsbereich des vBP Nr. 16 sollen die insgesamt bis zu 38 Wohneinheiten überwiegend dem Freizeit-, Erholungs- und Ferienwohnen dienen. Die Zahl der Dauerwohnungen soll insgesamt 20 v. H. (max. 7 Dauerwohnungen) des Wohnungsbestandes nicht überschreiten.“

 

Inzwischen liegt der Vorentwurf der Planung vor.

 

 

Anders als im Aufstellungsbeschluss formuliert, wird der Vorhaben- und Erschließungsplan den denkmalgeschützten Speicher enthalten (siehe Ausführungen des Planers zum Tagesordnungspunkt 6.15).

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Anbau an denkmalgeschützten Rügenspeicher Lanckensburg mit Umgriffsflächen“ und der Begründung werden gebilligt.
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=982&TOLFDNR=22005&selfaction=print