02.07.2025 - 6.4 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde Altenkirchen in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister in der Hauptversammlung der Bilanz für das Jahr 2024 seine Zustimmung erteilen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Oliver Reken, beauftragt wird, den bereits geprüften und testierten Jahresabschlussberichtes 2024 der Altenkirchener Wohnungsbau AG nach der Bestätigung durch den Aufsichtsrat

 

mit einer Bilanzsumme von

8.655.506,38 €

und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von

142.690,25 €,

der mit dem Verlustvortrag aus 2023 in Höhe von

363.774,64 €

 

zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2024 zu bestätigen und die Bestätigung in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=982&TOLFDNR=22012&selfaction=print