02.07.2025 - 6.5 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Wegen des Ausschlusses der Aufsichtsratsmitglieder verliest Frau Thesenvitz-Weiske den Beschlussvorschlag.

 

 Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Oliver Reken, beauftragt wird, den Aufsichtsrat nach Bestätigung des Jahresabschlussberichtes 2024 zu entlasten und dies in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Reken, Herr Scheibe, Herr Schröder

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

4

0

0

3

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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