02.07.2025 - 6.8 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, zustimmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Die Sitzung ist bereits erfolgt.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG zur Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, Frau Petra Harder, für das Wirtschaftsjahr 2024 und zur Beauftragung von Frau Harder, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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