02.07.2025 - 6.10 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Abberufung des Vorstandes der Altenkirchener Wohnungsbau AG zustimmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Die Sitzung hat bereits stattgefunden.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken, in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG am 25.06.2025 zur Abberufung des Vorstandes der Altenkirchener Wohnungsbau AG, Frau Petra Harder, wohnhaft in 18556 Wiek, Straße der Jugend 27, zum 08.07.2025, da sie zum

01.09.2025 in den Ruhestand tritt.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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