02.07.2025 - 6.11 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Abberufung des Vorstandes der Altenkirchener Wohnungsbau AG zustimmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Die Sitzung hat bereits stattgefunden.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken, in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG am 25.06.2025 zur Bestellung des Vorstandes der Altenkirchener Wohnungsbau AG, Frau Anke Lippert, wohnhaft in 18551 Lohme OT Hagen, Stubbenkammerstraße 12, zum 08.07.2025.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=982&TOLFDNR=22021&selfaction=print