02.07.2025 - 6.13 Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beschlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Altenkirchener Woh-nungsbau AG. Damit der Bürgermeister im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Bestellung der nachfolgenden Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesell-schaft Wittow mbH, zustimmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertre-tung.

 

Die Sitzung hat bereits stattgefunden.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altenkirchen genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters, Herrn Oliver Reken, in der Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau AG am 25.06.2025 zur Bestellung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, Frau Anke Lippert, , wohnhaft in 18551 Lohme OT Hagen, Stubbenkammerstraße 12, zum 08.07.2025 und zur Beauftragung von Frau Harder in der nächsten Gesellschafterversammlung der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH entsprechend abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V