08.12.2021 - 6.2 wesentliche Produkte der Gemeinde Glowe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.

 

Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.

 

Bei den wesentlichen Produkten handelt es sich, um besonders gekennzeichnete Produkte, für welche Ziele und Kennzahlen gebildet und ausgewertet werden.

 

Die wesentlichen Produkte werden bei jedem Haushaltsbeschluss neu bestimmt bzw. bestätigen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Übersicht gekennzeichneten Produkte als die wesentlichen Produkte der Gemeinde Glowe.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10184&selfaction=print