08.12.2021 - 6.8 Beschluss über den Antrag auf 1. Änderung des B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 26/26 der Gemarkung Glowe, Flur 3 beantragte mit Datum vom 15.9.2021 bei der Gemeinde Glowe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Rügenradio“ zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes als Windmühle mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss und  einer Ferienwohnung für das Obergeschoss (Anlage). Die Art der Nutzung (Gastronomie)  ist bereits jetzt im Mischgebiet zulässig, Ferienwohnungen sind im rechtswirksamen B-Plan im Mischgebiet derzeitig ausgeschlossen.

 

Das geplante Gebäude als Windmühle würde bei 2 Vollgeschossen die weiteren  Festsetzungen des B-Planes einhalten.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr hat in der Sitzung am 20.10.2021 entschieden, der Gemeindevertretung zu empfehlen, dem Antrag nicht zuzustimmen. Als Gründe wurden aufgeführt:

  1. Eine Windmühle ist nicht ortstypisch für die Gemeinde Glowe
  2. Durch die Windmühle werden Autofahrer abgelenkt – es besteht Unfallgefahr
  3. Durch diesen Bau werden neue Ferienwohnungen erzwungen

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, den  Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Rügenradio“ zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes als Windmühle abzulehnen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage