08.12.2021 - 6.12 Antrag auf Aufstellung von Verkehrseinrichtunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Datum:
- Mi., 08.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Ein Bürger beantragt, die Aufstellung eines weiteren VZ 274.1 „Zone 30“ sowie die Aufstellung des VZ 357 „Sackgasse“ im Bereich Dorfstraße/Ecke Kapstraße in Richtung Hafen. Der Antrag wurde geprüft und es ergibt sich folgender Sachverhalt: Die bereits existierende Zone-30 kann nicht durch die Aufstellung weiterer Zone-30-Verkehrsschilder innerhalb der Zone zusätzlich beschildert werden. Da es sich um eine Zone handelt, kann diese lediglich durch je ein zusätzliches Zone-30-Verkehrsschild auf der gegenüber liegende Straßenseite erweitert werden, um den Fahrzeugführern*innen die Zone kenntlicher zu machen (vgl. Anlagen 3 und 5). Ein Sackgassenschild kann, wie vom Bürger beantragt nicht aufgestellt werden, da es sich nicht um eine Sackgasse handelt (vgl. Anlage 1). Vielmehr wird angeregt, die Sackgassenbeschilderung am Ende der Dorfstraße im Bereich der Hausnummern 29 und 29a durch ein Zusatzverkehrszeichen „Keine Wendemöglichkeit“ zu erweitern, da in diesem Bereich tatsächlich keine Möglichkeit mehr besteht, zu wenden, ohne die dort bestehenden Privatgrundstücke zu nutzen (vgl. Anlage 2) bzw. das Verkehrszeichen 357-50 „Sackgasse nur für Fußgänger und Radfahrer durchlässig“ aufzustellen und das Verkehrszeichen 357 „Sackgasse“ zu entfernen (vgl. Anlage 4). Des Weiteren ist bei der Vorortbegehung aufgefallen, dass die Zone-30-Beschilderung am Ortseingang erst weit nach dem Ortseingangsschild beginnt, so dass hier angeregt wird, die Zone bereits kurz hinter dem Ortseingangsschild beginnen zu lassen (vgl. Anlage 3).
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen „Zone-30“ je auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie die Erweiterung des Sackgassenschildes am Ende der Dorfstraße in Höhe der Hausnummern 29 und 29a durch eine Zusatzbeschilderung „keine Wendemöglichkeit“ bzw. ein Austausch des derzeit bestehenden Sackgassenschildes durch das Verkehrszeichen 357-50 „Sackgasse durchlässig nur für Fußgänger und Radfahrer“ beim Landkreis Vorpommern-Rügen (Straßenverkehrsbehörde) zu beantragen und bei Zustimmung umzusetzen. Zudem soll beim Landkreis beantragt werden, die Zonenbeschilderung hinter dem Ortseingangsschild beginnen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|