08.12.2021 - 6.9 Beschluss über die Aufstellung und öffentliche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Am 9.12.2020 hat die Gemeinde Glowe den Grundsatzbeschluss Nr. GV 030.07.137/20 über die Änderung des B-Planes Nr. 11.1. zur Zulassung von Betriebs- du Betreiberwohnungen gefasst. Am 02.06.2021 wurde der Beschluss GV 030.07.178/21 über den städtebaulichen Vorvertrag zur Kostentragung durch die Antragstellerin gefasst. Der Vertrag wurde am 17.05.2021 ausgefertigt. Am 05.07.2021 wurde die Planung beauftragt. Nunmehr liegen die Planunterlagen zur Beschlussfassung vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ soll eine vereinfachte Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
  • Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Das Betriebs- bzw. Betreiberwohnen soll generell zugelassen werden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. Ferienhausanlage Wittower Heide“ in Glowe und der Begründung werden gebilligt.
  3. Die Unterlagen sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
  4. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt. 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage