15.12.2021 - 6.5 Leitbild der Gemeinde Wiek

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.

 

Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.

 

Das Leibild spiegelt die wesentlichen Merkmale und die langfristige Zielausrichtung der Gemeinde Wiek dar.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben sich in ihrer Sitzung am 24.11.2021 mit der Thematik beschäftigt und empfehlen einstimmig der Gemeindevertretung folgende geänderte Beschlussvorlage:

„Die Gemeindevertretung beschließt das folgende Leitbild mit der Aufnahme der kommunalen Wohnraumbedarfsplanung in das Leitbild.“

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt das folgende Leitbild mit der Aufnahme der kommunalen Wohnraumbedarfsplanung in das Leitbild für die Gemeinde Wiek.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10318&selfaction=print