15.12.2021 - 6.7 Anpassung kommunaler Mieten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:12
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- verwiesen
Protokoll
Frau Harder merkt folgendes an: Laut der Rechtsauffassung der unteren Rechtsaufsicht sind
Herr Orth und Herr Jürgens als Mieter von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Frau Harder ist als Geschäftsführer des Verwalters ebenfalls von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Alle 3 verlassen den Raum
Es ist erforderlich die Kaltmieten zu erhöhen, um den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern zu finanzieren. Bisher wurden die Rauchwarnmelder gemietet, sodass eine Anschaffung nicht erforderlich war. Es gibt jedoch seit 2021 keine Firmen mehr, die diese Leistung anbieten.
Deshalb war es erforderlich diese Rauchwarnmelder anzuschaffen und in Folge selbst zu unterhalten.
In den Wohnungen mit Mietverträgen nach den 31.12.2019 sind diese Investitionen bereits inkludiert.
Die Kaltmieten der kommunalen Wohnungen in der Gemeinde Wiek wurden seit mehr als 15 Monaten nicht angepasst.
In der Gemeindevertretersitzung am 04.08.2021 war diese Beschlussvorlage mehrheitlich in die Ausschüsse verwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Gewerbeförderung der Gemeinde Wiek hat sich in seiner Sitzung am 18.08.2021 mit der Thematik befasst und mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt für die vor dem 01.01.2020 geschlossenen Mietverträge für die kommunalen Wohnungen eine Erhöhung der Kaltmiete gemäß BGB §§ 555b und 555c sowie 559. Grund sind Investitionskosten für Rauchmelder, die in Höhe von 8% p.a. der jeweiligen zurechenbaren Kosten pro Wohneinheit umgelegt werden können. Die zurechenbaren Wartungskosten sind in die Nebenkostenabrechnungen aufzunehmen. Umgesetzt wird die Maßnahme durch die EDW mbH im Rahmen ihres Verwaltungsauftrages.
Auch der Ausschuss für Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Wiek hat sich in seiner Sitzung am 24.08.2021 mit dem Thema beschäftigt und eine Ablehnung Empfohlen.
Antrag Frau Knebusch:
Beschlussvorlage wird zurückgestellt. Es soll nochmals in den Ausschüssen beraten werden, ob und in welcher Form eine Mieterhöhung durchgeführt werden soll.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt für die vor dem 01.01.2020 geschlossenen Mietverträge für die kommunalen Wohnungen eine Erhöhung der Kaltmiete um 2,2 % pro Quadratmeter und Monat zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss nochmals in die Ausschüsse zu verweisen und eine fachkundige Person zu beauftragen, eine Prüfung vorzunehmen in wie fern die Investition umlagefähig sind und welche Möglichkeiten der Mieterhöhung bestehen.