15.12.2021 - 6.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum einfach...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Der Bürgermeister Wenzel zeigt sein Mitwirkungsverbot an und übergibt die Sitzungsleitung an seine erste Stellvertreterin Frau Kaulitz. Auch Gemeindevertreter Mallon zeigt sein Mitwirkungsverbot an. Beide nehmen in den Zuschauerreihen Platz.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 12.8.2020 den Beschluss über die Aufstellung des  einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ in Sagard gefasst. (BE-Nr. 078.07.149/20). Der Beschluss wurde vom 17.5.2021 bis zum 2.6.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wird über städtebauliche Verträge finanziert (Beschluss-Nr. GV 078.07.152/20 vom 12.8.2020). Die Planung wurde am 19.1.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. GV 078.07.168/20 vom 12.8.2020. Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor. Dieser ist durch die Gemeinde zu billigen. Anschließend ist das Verfahren nach dem BauGB durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ und der Entwurf der Begründung  werden gebilligt.
  2. Mit den Entwürfen des Planes sowie der Begründung  sind nach § 3 BauGB die  Beteiligungen der Öffentlichkeit und nach § 4 BauGB die Behördenbeteiligungen durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Wenzel, Herr Mallon

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

8

0

0

2

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage