24.02.2022 - 6.1 Leitbild der Gemeinde Dranske

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Protokoll

Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.

 

Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.

 

Das Leibild stellt die wesentlichen Merkmale und die langfristige Zielausrichtung der Gemeinde Dranske dar.

 

Durch Herrn Wolf (Amt Nord-Rügen) wurde dazu ein Vorschlag erarbeitet. Das Leitbild wurde im Hauptausschuss diskutiert. Es bedarf hier einer gründlichen Überarbeitung im Hauptausschuss. Dann erfolgt die Vorlage in der Gemeindevertretung.

 

Herr Ahlers beantragt die Verweisung in den Hauptausschuss. Es wird einstimmig ohne Enthaltungen für die Verweisung in den Hauptausschuss gestimmt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage