24.02.2022 - 6.3 Beteiligung der Gemeinde an den Kosten zur Sani...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Am 09.12.2021 stellte Herr Pfarrer Ohm im Auftrage der Evangelischen Kirchgemeinde Nordrügen die Anfrage zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Danske an dem Neubau des Glockenturms in Dranske.

 

Dieser Sachverhalt wurde sowohl im Bauausschuss und als auch im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Dranske beraten.

 

Beide Ausschüsse sehen keine Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Dranske am Projekt.

 

Der Sachverhalt wird kurz erklärt. Die Glocke lagert im Bauhof.

 

Herr Ahlers erklärt, dass die Bitte zur Herrichtung des Glockenturmes von Einwohnern der Gemeinde Dranske kommt. Die Planung und auch die Kalkulation sind über 10 Jahre alt. Es ist Aufgabe der Kirche. Die Gemeinde könnte sich aber bereit erklären, einen Anteil von 10 bis 20 % zu übernehmen.

 

Herr Dippe äußert, dass dieser Antrag im Bauausschuss und im Hauptausschuss beraten wurde. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeinde den Antrag abzulehnen. Der Hauptausschuss hat ebenfalls seine Ablehnung geäußert.

 

Herr Große schlägt vor, Herrn Pastor Ohm dazu nochmals anzusprechen.

 

Ein Sponsoring, welches durch die Evangelische Kirche organisiert wird, kann sicherlich den Restbetrag einwerben. Eine Beteiligung der Gemeinde könnte hier den Startschuss geben.

 

Nach ausführlicher Diskussion wird vereinbart, unabhängig vom Beschluss Kontakt mit Herrn Pastor Ohm aufzunehmen. Die Kirche sollte neue Kostenangebote einholen, damit die Gemeinde über die genaue Höhe der Beteiligung befinden kann. Die Summe könnte dann in den nächsten Doppelhaushalt eingestellt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Dranske lehnt den Antrag der Evangelischen Kirchgemeinde Nordrügen zur finanziellen Beteiligung am Neubau des Glockenturms in Dranske ab.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage