02.03.2022 - 7.3 Grundsatzbeschluss der Gemeinde Wiek zum Beitri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit der Änderung des Kurortgesetzes vom 16. Juli 2021 können Gemeinden nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Gemeindevertretungen auf Antrag als Tourismusregion anerkannt werden.

 

Eine Tourismusregion ist eine touristische Region, vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort und einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur. Sie verfügt über eine konzeptionelle Grundlage mit regionalem Schwerpunkt und den Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe. Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing und eine regionale, branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Nationalparkämtern, Biospährenreservate, Forstämter und Naturparkverwaltungen sind ebenfalls wichtig.

 

Auf dieser Grundlage fand am 14. Oktober 2021 eine Bürgermeisterberatung statt. Im Rahmen dieser Beratung verständigten sich die Bürgermeister die aus dieser Gesetzesänderung bestehenden Möglichkeiten zu nutzen und zumindest eine Tourismusregion für den Bereich Wittow zu bilden.

 

Als ersten Schritt müssen die Gemeinden, die in dieser Region mitwirken wollen, dazu einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.

 

Die weiteren Schritte sind dann die Erarbeitung des Tourismuskonzeptes für die Region und die Harmonisierung der Kurabgabesatzungen. 

 

Der Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Februar 2022 mit dieser Thematik beschäftigt und sich dafür ausgesprochen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt in der noch zu bildenden Tourismusregion mitzuwirken.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage