24.02.2022 - 6.5 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Der Bauausschuss sowie der Hauptausschuss der Gemeinde Dranske haben sich für die Aufstellung einer Bauleitplanung einschl. der Änderung des FNP ausgesprochen.         

 

Das Areal im Bereich der ehem. Realschule liegt nach Rechtsauffassung des Amtes Nord-Rügen im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

Die Festlegung bzgl. der Belegenheit im Innen – oder Außenbereich kann rechtssicher nur über eine Anfrage beim Landkreis VR, Bauordungsamt erfolgen. Nur das Bauordungsamt darf zuständigkeitshalber diese Einschätzung vornehmen.

 

Diese Abfrage wird das Amt Nord-Rügen bei Beschlussfassung in Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens beim Landkreis stellen.

 

Die Finanzierung der Bauleitplanung muss durch die Gemeinde Dranske sichergestellt werden. Derzeit sind außer für die Änderung des B-Plan 23 keine Mittel im Haushaltsplan verzeichnet.

 

Der Sachverhalt und die Beschlussvorlage werden verlesen.

 

Es wird gefragt, warum der Bauausschuss die Empfehlung zu diesem Beschluss gegeben hat. Herr Dippe erläutert, dass die ehemalige Realschule als großer Unfallschwerpunkt in der Gemeinde gilt. Der Investor kommt, trotz mehrfacher Aufforderungen, seiner Verkehrssicherungspflicht nur sehr unzureichend nach.

 

Herr Kuhn fügt hinzu, dass die Gemeinde den Abriss der Schule nicht erzwingen kann. Es wurde die fehlende Verkehrssicherung angezeigt, der Landkreis hat bereits ein Ordnungsgeld angedroht.

 

Im städtebaulichen Rahmenplan ist diese Fläche vor langer Zeit bereits als Parkanlage ausgewiesen worden.

 

Herr Ahlers teilt mit, dass der Eigentümer angeboten hatte, gemeinsam mit der Gemeinde Konzepte zu entwickeln. Dieses Angebot besteht immer noch.

 

Herr Kuhn widerspricht. Inzwischen gab es Interessenten für dieses Grundstück. Diese haben den Bürgermeister darüber informiert, dass sie von ihrem Vorhaben Abstand nehmen müssen. Der Eigentümer hat plötzlich den Kaufpreis auf 1.500.000,00 Euro erhöht.

Bei diesem Preis ist ein Verkauf äußerst unwahrscheinlich, so dass das Grundstück einzig zu Spekulationszwecken genutzt wird.

 

Herr Große äußert, dass es sich hier um Außenbereich handelt. Damit muss immer eine Bauleitplanung erfolgen, hier hat die Gemeinde das Entscheidungsrecht

 

Herr Kuhn macht darauf aufmerksam, dass es sich heute um einen Grundsatzbeschluss   handelt, dieser verursacht noch keine Kosten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt die Aufstellung einer Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan) im Bereich der ehem. Realschule in Dranske zur Einrichtung einer Parkanlage grundsätzlich zuzustimmen.
  2. Dieser Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das sich anschließende Bauleitplanverfahren nach dem BauGB.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt die Anfrage beim Landkreis VR bzgl. der planungsrechtlichen Einschätzung zu stellen und Honorarangebote abzufragen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

4

2

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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