23.03.2022 - 6.4 strategische Zielkarte zur Darstellung der mitt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.

 

Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.

 

Die strategische Zielkarte leitet sich aus dem Leitbild und den wesentlichen Produkten ab. Sie gibt einen Überblick über die verschiedenen mittelfristigen Ziele der Gemeinde. Für die markierten Ziele werden feste, greifbare und auswertbare kurzfristige Ziele gebildet und die dazugehörigen Kennzahlen ausgewertet.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die folgende strategische Zielkarte mit den dargestellten mittelfristigen Zielen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11093&selfaction=print