21.04.2022 - 6.1 Leitbild der Gemeinde Dranske

Beschluss:
verwiesen
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Protokoll

Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.

 

Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.

 

Das Leibild stellt die wesentlichen Merkmale und die langfristige Zielausrichtung der Gemeinde Dranske dar.

 

Zu diesem Punkt muss ausführlich beraten werden. Es wird festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wird

 

Herr Ahlers beantragt die Verweisung in den Hauptausschuss, um dort noch einmal umfangreich zu beraten. Am 19.05.22 werden in einer Arbeitsgruppe die erarbeiteten Vorschläge diskutiert.

 

Es wird einstimmig ohne Enthaltung für ein Verweisen in den HA gestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage