27.04.2022 - 6.2 Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Errichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Frau Harder übergibt die Leitung an Frau Knebusch.

 

Die Securenergy solutions AG  aus Berlin hat am 6.1.2021 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für das Flurstück 750/1 der Gemarkung Wiek, Flur 1 in einer Größe von 3 ha an die Gemeinde Wiek gestellt (Anlagen).

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek ist das Flurstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das bedeutet, dass sich das beantragte Vorhaben nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek entwickeln würde. Bei Zustimmung der Gemeinde zum Antrag muss auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

 

Der Vorhabenträger muss in einem Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) die Verfügungsbefugnis über das Grundstück nachweisen (Eigentum, Erbbaurecht, Auflassungsvormerkung).

 

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Gemeinde muss im Planverfahren die erhöhten Anforderungen an den Brandschutz (Ausstattung der örtlichen Feuerwehr) überprüfen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeinde Wiek hat in seiner Sitzung am 9.3.2022 über den Antrag beraten und erklärt, dass der Ausschuss dem Vorhaben positiv gegenüber steht. Die Amtsverwaltung wurde aufgefordert, eine zustimmende Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Faralisch: Im Bauausschuss wurde darüber beraten. Es ist seit langem keine Ackerfläche mehr. Es ist weiter außerhalb des Ortskerns und würde zur Verbesserung der ungenutzten Fläche führen. Es ist weiterhin auch in dem Projekt ein Löschwasserteich geplant, was der Gemeinde weitere Vorteile bringt z.B. Versorgung mit Löschwasser des naheliegenden Wohngebiets (zum Mühlengrund).

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Wiek befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Flurstückes 750/1 der Gemarkung Wiek Flur 1 mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung eines Solarparks.
  2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Parallelverfahren zu erfolgen.
  3. Die Kosten für die Planung sind von der Antragstellerin zu übernehmen.
  4. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderlichen Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
  5. Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11424&selfaction=print