27.04.2022 - 6.4 Beschluss über den städtebaulichen Vorvertrag z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Vorhabenträgerin beantragte die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich ehemaligen Milchviehanlage in Zürkvitz zum Zwecke der Errichtung von Wohnungen (in der Anlage 1 umgrenzte Flächen).

Die Gemeinde ist mit dem Vorhaben zur Schaffung von Baurecht einverstanden und hat darum am 21.10.2021 dem Antrag grundsätzlich zugestimmt, wenn die Vorhabenträgerin sich an den Kosten für das Wohnbauflächenentwicklungskonzept beteiligt. Hierzu hat sich die Vorhabenträgerin mit Mail vom 20.10.2021 bereit erklärt. Die Vorhabenträgerin erklärt sich weiter bereit, die Kosten für das Wohnbauflächenentwicklungskonzept auch in Gänze zu übernehmen, wenn der andere Vertragspartner ausfallen sollte.

Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass die endgültige Entscheidung der Gemeinde über den Bebauungsplanstandort von Ergebnis des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes anhängt und ein vorzeitiger Beginn des Planverfahrens keine Ansprüche auf erfolgreiches Beenden des Planverfahrens nach sich zieht.

Ungeachtet dieser Risiken hat sich die Vorhabenträgerin bereit erklärt, mit dem Planverfahren beginnen zu wollen.

 

Frau von Buddenbrock bittet Herrn Wenzel um die Darstellung seines Projekts.

 

Herr Wenzel erklärt sein Projekt grundsätzlich

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Wiek beschließt den sich in der Anlage befindlichen Vertragsentwurf eines städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnbebauung Zürkvitz mit paralleler Flächennutzungsplanänderung.
  2. Die Bürgermeisterin und die 1. Stellvertreterin werden beauftragt, die Vertragsverhandlungen zu führen und den Vertrag zu unterzeichnen.
  3. Sollten sich durch die Vertragsverhandlungen Grundzüge des Vertragsinhaltes ändern, ist der Vertrag erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11461&selfaction=print