04.05.2022 - 5.2 Beratung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B...

Reduzieren

Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat in öffentlicher Sitzung am 28.4.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 101.07.134/21 zur beantragten Errichtung von ca. 30 Tiny-Häusern zur Ergänzung des Hotelbetriebes gefasst. Am 10.9.2021 wurde der städtebauliche Vorvertrag abgeschlossen, der die Tragung der Planungskosten durch den Vorhabenträger regelt. Die Planungen (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung wurden am 30.9.2021 bis zum Vorentwurf durch die Gemeinde beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeinde vor. Das Bauamt Nord-Rügen möchte für die Beratung der Unterlagen im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr folgende Hinweise geben:

 

  1. Bei der Festsetzung zum  SO „Hotel und Ferienhäuser“ nach § 11 BauNVO ist zu prüfen, ob dies dem gemeindlichen Planungsziel entspricht. Eine Regelung, wie viele der Tiny-Häuser dem Hotel zuzuordnen wären und wie viele als reines Ferienhaus dann auch frei verkäuflich zur Verfügung stünden, kann rechtlich nicht erfolgen. Eine ergänzende Regelung im Durchführungsvertrag kann rechtlich ebenso nicht ergänzend erfolgen. Selbst das Hotel könnte mit dieser Festsetzung rechtlich in ein Ferienhaus (frei verkäufliche Ferienwohnungen) umgenutzt werden. Eine Trennung in ein SO 11 „Hotel“ und ein SO „Ferienhäuser“ wäre denkbar, wenn die Gemeinde dies so regeln möchte. Sollen die zusätzlichen 30 Tiny-Häuser als Ergänzung des Hotelbetriebes zur besseren betriebswirtschaftlichen Auslastung dienen, ist ein SO „Hotel“ festzusetzen.
  2. Bei Gebäudehöhen der Häuser von 13 m über DHHN2016  betrüge die Höhe der beantragten „Tiny-Häuser“ ca. 5,20 m über Gelände (Geländeoberfläche bei 7,70 bis 7,80 m über DHHN)
  3. Die Größe der Baufenster der „Tiny-Häuser“ sollte noch eingemaßt werden  und im VEP die Grundflächen der Gebäude (stehen ja bestimmt fest) eingetragen werden. Die Baufenster sind mit 11m X 11 m groß. Aus dem nicht maßstäblich vorliegenden VEP wurde überschläglich ermittelt,, dass die Gebäude ca. 77 m² groß werden zuzüglich Terrassen. Bei einer möglichen Dachneigung von 15 ° bis 40° könnten Gebäude mit auszubauendem Dachgeschoss entstehen. Handelt es sich dann noch um Tiny-Häuser? So lautete der Antrag an die Gemeinde. In der Regel sind diese kleiner 50 m² und laut Darstellung in der Begründung ohne Dachausbau. (Grundsatzbeschluss in der Anlage)

Der Bauausschuss möge für die erforderliche Beschlussfassung das Planungsziel der Gemeinde klar definieren.

 

Herr Bode vom Planungsbüro Fischer stellt den Planungsstand in Bezug auf den Vorentwurf des vb BP Nr. 12 „Bohlendorf“ vor.

 

Es werden die Fragen bzgl. der Ausweisung der Fläche als SO Hotel, die Gebäudehöhen sowie der Baufeldgröße ausgiebig mit Herrn Bode besprochen.

 

Folgende Änderungen / Ergänzungen werden festgelegt:

  • Die Fläche ist als SO Hotel auszuweisen, da die Ferienhäuser dem Beherbergungsbetrieb des Hotels zuzurechnen sind.
  • Die vorgeschlagenen Gebäudehöhen können so im Plan verbleiben
  • Die Größe der Baufenster können im Plan so verbleiben. Es ist jedoch für jedes Baufeld eine maximale GR festzusetzten, welche den im vb BP Nr. 12 geplanten Tinyhäusern entspricht

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Unterlagen unter Einarbeitung der Änderung der Gemeindevertretung zur positiven Beschlussfassung.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

4

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11516&selfaction=print