12.05.2022 - 4.4 Festlegung der Prioritäten in Bezug auf die Rad...

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Protokoll

Der Landkreis VR wurde über den Kreistag mit der Prüfung der Planung für die Erstellung eines Radweges in Kuhle beauftragt. Es gibt eine Vorplanung von Herrn Ziehnert. Jedoch ist diese auf Grund der Anpassungen der Vorschriften zu überarbeiten.

Der Landkreis VR fragt über Herrn Hack als Radwegebeauftragten die aktuellen Vorstellungen der Gemeinde an.

 

Die Gemeinde möchte die gestellten Fragen beantworten und ggf. eine Priorisierung der Maßnahmen vorschlagen.

Die Querung des Radweges ab Kuhle in Richtung Wiek ist äußerst wichtig. Hier muss eine Überwegung erfolgen. Weiterhin hatte Herr Ahlers angeboten, nochmals mit den Anwohnern von Kuhle zu sprechen, damit die Gemeinde kleine Teilstücke an der Straße für den zu bauenden Radweg in Richtung Starrvitz nutzen kann. Herr Kuhn hält Rücksprache mit Herrn Ahlers.

Vorschlag des Bauamtes:

Priorität 1: Untersuchung und Umsetzung der Querung des Radweges durch den LK in seiner Zuständigkeit.

Priorität 2: Umsetzung des Bauabschnittes 2 sobald die planungsrechtlichen Voraussetzungen gem. Der Genehmigungsfähigkeit im B-Plan geschaffen sind. Hierbei kommt es aber auf die Gemeinde an. Nur die Gemeinde kann den B-Plan derart ändern oder aufheben, dass die Radwegfläche planungsrechtlich zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Bereitstellung des zusätzlichen Grunderwerbs zu klären.

 Hierbei muss der Landkreis in seiner Planung auf die Ergebnisse der gemeindlichen Planung zurückgreifen. Daher sehe ich hier doch weitreichend und zeitlich relevante Umsetzungshemmnisse für den 2. Bauabschnitt.

Priorität 3: Hier ist je nach Notwendigkeit und finanzielle Ausgestaltung der Gemeinde über den Gehweg zur Haltestelle und der Anbindung an den Radweg zu entscheiden.

 

In diesem Zusammenhang wird noch einmal dringend auf die notwendige Beschilderung – Hinweis auf Radweg nach Wiek und Altenkirchen (auch von Starrvitz kommend) hingewiesen. Es sollte weiter geklärt werden, ob auf der K-2 von Kuhle zum Wieker Dreieck  ein Verbotsschild für Radfahrer aufgestellt werden kann. Desweiteren muss die Beschilderung vom Wieker Dreieck in Richtung Dranske bezüglich des Radweges kontrolliert werden.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Vorschlag des Bauamtes zu folgen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage