18.05.2022 - 6.4 Antrag zur Einrichtung von Verkehrseinrichtunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Vermehrt musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass in dem Bereich „Am Kliff 1 bis 3“ Fahrzeuge parken. Die Müllentsorgung ist sodann nicht mehr gewährleistet und konnte bereits mehrfach in der Vergangenheit nicht erfolgen, da die Entsorgungsfahrzeuge an den parkenden PKW nicht vorbeifahren konnten. Ein Abstrafen der parkenden PKW ist derzeit nicht möglich, da die rechtlichen Grundlagen hierzu fehlen. Eine Prüfung durch den Außendienst des Amtes Nord-Rügen ist erfolgt. Es besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich die Feuerwehrzufahrt einzurichten, welche für die Mehrzweckhalle bisher noch nicht eingerichtet wurde. Diese würde ein Parken verbieten und bei Zuwiderhandlung kann der Außendienst ein entsprechendes Abstrafen vornehmen. Sollte in diesem Bereich keine Feuerwehrzufahrt gewünscht sein, könnte auch über eine generelles Parkverbot bzw. ein Parkverbot mit Einschränkung während der Zeit der Müllentsorgung durch entsprechende Beschilderung eingerichtet werden.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 283 „absolutes Halteverbot“ sowie Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ zu stellen und nach Genehmigung aufstellen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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