22.06.2022 - 6.6 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mi., 22.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 16.6.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.07.251/21 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorwerk gefasst.
Am 30.09.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abgeschlossen, der die Kostenübernahme für die Planung regelt (Beschluss Nr. 078.07.278/21 vom 15.09.2021.. Die Planung wurde am 26.10.2021 beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung durch die Gemeinde vor.
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich der bestehenden Ferienanlage in Vorwerk (ehemaliges Gutshaus) soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erweiterung der Ferienanlage durch den Neubau von 9 Ferienhäusern, den Bau einer Orangerie für Veranstaltungen und die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu Ferienwohnungen und Werkstätten mit Lager sowie der Bau einer Bootshalle (Winterlager für Boote)
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Büro Hertelt beauftragt (Beschluss Nr. 078.07.282/21 vom 15.9.2021. Der Gemeinde entstehen durch die Planung und Umsetzung keine Kosten.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ in Vorwerk, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes mit dem VEP sowie der Begründung ist durch die Amtsverwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen, und die betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
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