29.06.2022 - 6.2 Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat am 21.10.2020 den Beschluss Nr. GV 030.07.125/20 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „An der Strandpromenade“ für die Grundstücke Hauptstraße 28/29 in Glowe gefasst. Der Beschluss wurde vom 16.11.2020 bis 4.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 17.3.2021 wurde mit Beschluss-Nr. GV 030.07.155/21 der städtebauliche Vorvertrag beschlossen. Er wurde am 5.5.2021 abgeschlossen. Die Planung wurde am 5.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. GV 030.07.161/21 vom 17.3.2021. Am 22.9.2021 wurde der Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 030.07.203/21). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet vom 25.10.2021 bis 9.11.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 7.10.2021 bis 26.10.2021 (Bekanntmachungstafeln, Homepage Amt und Internet www.b-planpool.de). Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 10.11.2021 bis 14.12. 2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 20.10.2021 bis 11.11.2021 (Bekanntmachungstafeln, Homepage Amt und Internet www.b-planpool.de). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2021 beteiligt; die Planung wurde angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Beschluss Nr. 030.07.252/22 am 23.3.2022 behandelt. Das Abwägungsergebnis hatte eine Planänderung zur Folge. Die geänderte Planung wurde gebilligt. Darum wurde die von der Änderung betroffene Behörde (hier Staatliches Amt für Landwirtschat und Umwelt Vorpommern) und die betroffene Öffentlichkeit (hier Eigentümer)  erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.

Die erneut eingegangenen Stellungnahmen stimmten der geänderten Planung zu. Eine erneute Abwägung ist nicht erforderlich.

Der Durchführungsvertrag wurde am 16.5.2022 ausgefertigt.

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S 4177), beschließt die Gemeindevertretung Glowe den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „An der Strandpromenade“ in Glowe als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB betreffend einen bebauten Bereich nördlich der Hauptstraße in der Ortsmitte von Glowe, westlich der Straße Arkonablick und südlich der Strandpromenade (Hauptstraße 28 und 29 in Glowe bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den vorhabenbezogenen  Bebauungsplan Nr. 40 „An der Strandpromenade“ mit dem VEP und der Begründung  ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem VEP und der Begründung, und den dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage