29.06.2022 - 6.4 Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Glow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke zeigt sein Mitwirkungsverbot an und übergibt die Leitung der Sitzung an Frau Hasselberg.

 

Die Gemeinde Glowe hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 die Jahresrechnung der Gemeinde Glowe für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe den Bürgermeister der Gemeinde Glowe für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Mielke

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

7

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V