29.09.2022 - 6.3 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 30.10.2014 den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lancken“ zum Zwecke der Erweiterung der bestehenden Gastronomie, sowie die Anlage von Spiel- und Sportflächen auf der Wiese vor dem Gutshaus gefasst (Planentwurf in der Anlage). Es wurde ein SO „Freizeit“ ohne weitere textliche Festsetzungen festgesetzt. Nach dem Ursprungsbebauungsplan sind im SO Freizeit zulässig: Das SO Freizeit/Sport dient der Ansiedlung von Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, sportliche Zwecke sowie solchen zur Freizeitgestaltung als touristischer Infrastruktur. Im SO sind zulässig: - Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie sonstige Einrichtungen zur Freizeitgestaltung,- Schank- und Speisewirtschaften, - Stellplätze für den durch das Gebiet verursachten Bedarf.

Unzulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes oder Ferienhäuser.

 

Das Planverfahren blieb bis heute unvollendet. Zwischenzeitlich ist ein Eigentümerwechsel erfolgt.

 

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat auf das unvollendete Planverfahren aufmerksam gemacht. Im Ursprungsbebauungsplan ist in diesem Bereich eine Grünfläche als Parkanlage mit einem Bodendenkmal festgesetzt.

 

Gegen die 4. Änderung wurden im Verfahren von mehreren Anwohnern Einwände vorgetragen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 18.8.2022 entschieden der Gemeinde vorzuschlagen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben und somit das Planverfahren zu beenden.

 

Der Sachverhalt wird verlesen. Es erfolgt eine kurze Erklärung am Plan.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss-Nr. 019.6.06-28/14 vom 30.10.2014 wird aufgehoben.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB i.V. m § 1 Abs. 8 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

8

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage