29.09.2022 - 6.6 Änderung des Zeitraumes der Leinenpflicht für H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Do., 29.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Bisher wurde in der Amtsverordnung unter § 8 Abs. 1 die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Dranske nur für den Zeitraum von Mai bis September innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen geregelt. Diese Regelung soll jetzt für das gesamte Jahr gelten.
Herr Kuhn erklärt noch einmal, dass die Gemeinde Dranske keine eigene Ortssatzung hat. D. h., die Änderung erfolgt dann in der Amtssatzung für die Gemeinde.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dranske beschließt den § 8 Abs. 1 der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Dranske zu ändern. Die Leinenpflicht soll das gesamte Jahr über innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen bestehen.