05.10.2022 - 6.10 Digitalisierung des Sitzungsdienstes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens voran.

 

Somit erscheint es nur folgerichtig diesen Schritt - sowohl in der Verwaltung aber auch in der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit - zu machen. Seit nunmehr einem Jahr bietet das Amt den Gemeindevertretern den digitalen Sitzungsdienst an.

 

Die entstandenen Anschaffungskosten werden zudem durch Einsparungen im Sitzungsdienst kompensiert. So wird das Kopieren der Sitzungsunterlagen nebst Anlagen nicht mehr notwendig. Das genaue finanzielle Einsparpotential lässt sich nicht konkret beziffern, jedoch können folgende Effekte erzielt werden:

 

  • Minderung der Papierkosten
  • Minderung der Portokosten
  • Minderung der Kopierkosten (Geräteverschleiß, Toner, Energiekosten)
  • Minderung des zeitlichen Verwaltungsaufwandes (Drucken, Kopieren, Sortieren, Verpacken, Frankieren)

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung bekundeten einige Gemeindevertreter Interesse. Zur Unterstützung will die Gemeinde einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss an die Nutzer des digitalen Sitzungsdienstes für entstandenen Aufwand für die Beschaffung von Hard- oder Software gewähren.

 

Dafür ist ein Beschluss durch die Gemeindevertretung erforderlich.

 

Frau Hasselberg weist darauf hin, dass das W-Lan im Gebäude der FFW Glowe schlecht bzw. zZ. gar nicht funktioniert. Sie bittet hier um die Bestellung eines Technikers.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt den Sitzungsdienst für die Gemeindevertretung zu digitalisieren. Hierzu werden jedem, am digitalen Sitzungsdienst teilnehmendem Mitglied der Gemeindevertretung ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den nachweislich entstandenen Aufwand für die Beschaffung von Hard- oder Software gewährt. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner.

 

Wartung, Pflege und ggf. Versicherung obliegt dem Gemeindevertreter/sachkundigen Einwohner. Diese Kosten sind mit der gezahlten Aufwandsentschädigung abgegolten. Reparatur und/oder Nachersatz erfolgt innerhalb der fünfjährigen Wahlperiode nicht.

 

Die notwendigen Mittel sind in den Haushalt der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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