05.10.2022 - 6.11 Grundsatzbeschluss über den Antrag auf staatlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Datum:
- Mi., 05.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tourismus und Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz über die Anerkennung als Kur-und Erholungsort (Kurortgesetz). In diesem Gesetz bestimmt § 3 die verschiedenen Arten von Kurorten, wobei zwischen Seebad und Seeheilbad unterschieden wird. Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:
- Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
- klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen
- mindestens eine Arztpraxis
- einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
- Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen
- sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport
Die Gemeinde Glowe erhielt im Jahr 2000 den Status „Erholungsort“. Die Kriterien für den Status „Seebad“ können erfüllt werden, wenn Glowe eine Arztpraxis bekommt. Im Jahr 2000 wurde im Immissionsgutachten die Verkehrssituation entlang der L 30 als problematisch eingeschätzt. Eine Verbesserung hat sich mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt ergeben.
Herr Mielke weist darauf hin, dass der Titel „Ostseebad“ heißen müsste.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glowe beschließt, den Antrag auf staatliche Anerkennung der Gemeinde Glowe als Seebad zu stellen.
In den nächsten Haushalt sind hierzu die erforderlichen Kosten einzuplanen.
Für die Gutachten, die zur Antragstellung vorgelegt werden müssen, werden bereits im kommenden Jahr 11.000,- € anfallen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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74,7 kB
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643,2 kB
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130,9 kB
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