26.10.2022 - 6.1 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die grundlegende Überarbeitung der geltenden Satzung aus dem Jahr 2021 ist notwendig, um Mehreinnahmen für die Gemeinde zu erzielen, die verwaltungsinternen Abläufe und die Zusammenarbeit zu optimieren, die Satzung an aktuelle/zukünftige Gegebenheiten anzupassen sowie gesetzliche Vorgaben umzusetzen.  Das Amt Nord-Rügen empfiehlt die rückwirkende Beschlussfassung der vorliegenden Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Sagard zum 01.01.2022.

 

  • Fr. Rolinki (SB vom Amt Nord-Rügen, Abteilung Steuern/Abgaben) erläutert kurz die Änderungen und Notwendigkeit der Satzung
  • Verweist auf Massenmailing 2023 (u.a. Erfassung aller Fremdbetten und Zweitwohnungssteuerpflichtigen)

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sagard beschließt in ihrer Sitzung am 26.10.2022 die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Sagard.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13182&selfaction=print